Änderungen in Vietnams Steuer- und Zollverfahren 2015-2016

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Vietnams Finanzministerium (Ministry of Finance – MoF) hat die Straffung verschiedener Steuer- und Zollverfahren entschieden (Bescheid-Nr. 509 /QDJ-BTC und 510/QDJ – BTC). Das Finanzministerium hat ein Besteuerungs- und sieben Zollverfahren abgeschafft sowie sieben Besteuerungs- und 38 Zollverfahren vereinfacht. Das vereinfachte Besteuerungsverfahren umfasst Rechnungsausstellung und -druck sowie Steuerbefreiungs- oder Steuerreduzierungsanwendungen für Personen mit Wohnsitz in Vietnam. Die vietnamesische Steuerbehörde wird dem MoF voraussichtlich einen entsprechenden Entwurf zur Vereinfachung der Steuerformalitäten vorschlagen. Die Vereinfachung der Zollverfahren umfasst die Änderung (bestehender) Zollerklärungen, die Anpassung von Zollanmeldungen und Anmeldungen für vorübergehende Ein- und Wiederausfuhr.

Die Entscheidung ist eine Reaktion auf den Regierungsbeschluss Nr. 19/NQ-CP vom 12. März 2015, welcher die Hauptaufgaben und Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und die nationale Wettbewerbsfähigkeit 2015-2016 regelt. Der Beschluss weist darauf hin, dass der jährliche Zeitaufwand um Steuern zu zahlen von 573 auf 225 Stunden durch Änderungen im Steuergesetz, welche am 1. Januar 2015 in Kraft traten, reduziert werden konnte und erwartungsgemäß auf 167 Stunden pro Jahr sinken wird. Zudem wird vermerkt, dass die Zeit um Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen von 335 auf 225 Stunden pro Jahr gesunken ist, ein Zugang zu Strom nunmehr in 70 Tagen (zuvor 115 Tage) erfolgt und eine Geschäftseröffnung jetzt in 17 anstelle von 34 Arbeitstagen möglich ist. Die Anzahl der Unternehmen, die ihre Steuererklärung online einreichen, hat sich im Jahr 2014 von 65 auf 95 Prozent erhöht.

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Betrachtet man Vietnams verbesserte Ease-of-doing-business-Klassifizierung, zeigt sich ein pragmatischer Ansatz für die Beseitigung unnötiger Handelshemmnisse. Im Doing-Business-Bericht der Weltbank nimmt Vietnam im Jahr 2015 Platz 78 ein und ist somit um 4 Plätze im Vergleich zum letzten Ranking gefallen. Das Ranking basiert auf Fallstudien, in welchen analysiert wird, wie ein Unternehmen in den Zyklen einer Wirtschaft operiert. Dabei werden Verfahren für Inbetriebnahme, Baugenehmigung, Elektrizitätszugang, Eigentumsregistrierung, Steuerzahlungen, grenzüberschreitenden Handel, Vertragsdurchsetzung und das Arbeitsmarktrecht unter die Lupe genommen. Das Ziel für Ende 2015 ist es, das durchschnittliche ASEAN-6-Ranking von Indonesien, Malaysia, den Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam bis zum Ende des Jahres zu übersteigen. Um dies zu erreichen, wurden folgende Ziele für 2015 gesteckt:

  • Die Zeit, die dafür verwendet wird, Steuern und Sozialversicherungsbeitrage zu zahlen, soll auf 121,5 bzw. 49,5 Stunden pro Jahr reduziert werden.
  • Erhöhung der Anzahl der Unternehmen, die ihre Steuererklärung online einreichen und ihre Steuern online bezahlen auf 95 bzw. 90 Prozent. Zudem sollen mindestens 90 Prozent der Steuerrückerstattungen den geltenden Regulierungen entsprechen.
  • Verkürzung der Zeit für Geschäftseinleitung auf maximal sechs Tage.
  • Verkürzung der Zeit um auf das Mittelspannungsstromnetz zuzugreifen auf maximal 36 Tage.
  • Sicherstellung, dass sich Insolvenzverfahren von 60 auf maximal 30 Monate reduzieren.
  • Reduzierung der Zeit für Exportverfahren von 21 auf 13 Tage.

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Um das durchschnittliche ASEAN-4 Doing-Business-Ranking von Indonesien, Malaysia, den Philippinen und Thailand zu erreichen, strebt Vietnam bis zum Ende 2016 folgendes an:

  • Verringerung der Verfahrenszeit, um an das Mittelspannungsstromnetz angeschlossen zu werden, auf maximal 35 Tage.
  • Vergewisserung, dass die Zeit, die mit Besteuerung und Pflichtversicherungen verbracht wird 168 Stunden pro Jahr nicht überschreitet.
  • Verringerung der Zeit für den Erhalt von Baugenehmigungen auf maximal 77 Tage, einschließlich der Zeit, um behördliche Gutachten zum Luftstrom, der Umwelt, Strom, Brandschutz, Wasser und anderen einschlägigen Angelegenheiten einzuholen.
  • Verringerung der Verfahrenszeit für den Erhalt von Eigentums- und Nutzungsrechten von 57 auf 14 Tage.
  • Verringerung der Zeit für Export- bzw. Importverfahren auf 10 bzw. 12 Tage.

 

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